Ja oder Nein zur Organ- oder Gewebespende?
Eine wichtige persönliche Entscheidung!
Ich stehe für eine ergebnisoffene Beratung und möchte Ihnen mit Informationen helfen ihre Entscheidung zu treffen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
In der Frage für oder gegen
Organ- und Gewebespende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“
– aber es gibt zu diesem Thema viele Fragen:
Unter welchen Bedingungen kann es überhaupt zu einer Organ- und Gewebespende kommen?
Wie wird der Tod festgestellt?
Können sich meine Angehörigen von mir verabschieden, auch wenn ich meine Organe spenden möchte?
Wie sicher ist das System der Organ- und Gewebespende?
Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende aus?
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu ihrer Entscheidung.
Wichtig ist: Die Beratung über das Ja oder Nein zur Organspende ist ergebnisoffen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten und informieren Sie sich vorher online oder fragen sie uns nach
Infomaterialien.
https://www.organspende-info.de
Interessant ist auch der Podcast
„Organspende – verstehen und entscheiden“
zum Thema, der in 12 Episoden Informationen zu allen Aspekten gibt:
https://www.organspende-info.de/informieren/podcasts/organspende-verstehen-entscheiden/
Dann können wir im Gespräch auf alle offenen Fragen eingehen. Überlegen Sie, ob Sie von Ihrem (Ehe-)Partner/Ihrer (Ehe-)Partnerin,
einer/einem Angehörigen oder einer befreundeten Person begleitet werden möchten.
Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie das Thema gemeinsam diskutieren möchten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde!
Das eRezept wurde eingeführt!
Wir weisen Sie bei der telefonischen, persönlichen oder elektronischen Rezeptanforderung darauf hin und erklären Ihnen gerne wie es funktioniert.
Nach Ihrer Rezeptbestellung müssen die Ärzte die eRezepte erst freischalten. Daher können Sie in der Regel das Rezept mit Ihrer Versichertenkarte erst am nächsten Werktag in Ihrer Wunschapotheke einlösen.
Im Notfall kann es Ausnahmen nach den Maßgaben der Ärzte geben.
Voraussetzung ist, dass Sie in dem aktuellen Quartal bereits in der Praxis vorstellig geworden sind und eine gültige Versicherungskarte vorlegen.
Es gibt leider noch ein paar Ausnahmen, bei denen KEIN eRezept möglich ist:
Privatrezepte
BTM Rezepte
Hilfsmittelrezepte
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1. 2023
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1. Januar 2023 Pflicht:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sodann verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten
elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Ziel soll es sein, die Arbeitgebenden zu entlasten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zum Start Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben wird.
Die neue Regelung gilt für Arbeitnehmende, die gesetzlich krankenversichert sind.
Privatversicherte sind nicht von der eAU betroffen; bis auf Weiteres bleibt es hier wie gehabt bei einer Aushändigung des jeweiligen unterschriebenen Durchschlags für die
Krankenkasse, den
Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden.
Die Anwendung der eAU nicht für:
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Erkrankung des eigenen Kindes
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt im Ausland
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Rehabilitationseinrichtungen
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Mutter-Kind-Kur
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmende jedoch gilt ab Januar 2023, dass sie sich zwar nach wie vor krankmelden
(müssen).
Den Nachweis – der bislang in Form des sog. "gelben Scheins"
erfolgte – müssen sie aber nicht mehr selbst vorlegen. Dieser wird fortan von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.