Die Bundesregierung hat mit der Impfverordnung geregelt, wer in Deutschland zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung stehen, ist in der Verordnung eine Priorisierung nach den drei Stufen höchste, hohe und erhöhte Priorität vorgesehen. Danach folgen in einer vierten Gruppe alle Menschen, die nicht in einer der Priorisierungsstufen erwähnt werden.
Stufe 1:
Schutzimpfungen mit höchster Priorität
Senioren ab 80 Jahren,
Alten- und Pflegeheimbewohner und
bestimmtes Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen und
Altenheimen
werden zuerst geimpft. Hier werden insbesondere mobile Impfteams eingesetzt.
Ärztliche Atteste jetzt noch nicht erforderlich!
Das Alter des Anspruchsberechtigten wird über den Personalausweis, die berufliche Tätigkeit über einen Arbeitgebernachweis geprüft
werden. Bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen erfolgt der Nachweis über eine Bescheinigung der Einrichtung.
Sie können einen Impftermin in einem der Impfzentren unter der Hotline
0800-5758100
ab dem 4. Januar 2020
Montags bis Samstags 7 bis 23 Uhr
Sonntags 10 bis 18 Uhr
oder
online
www.impftermin.rlp.de
Die Impfung der Personen der Stufe 1 wird laut Bundesgesundheitsministerium mindestens ein bis zwei Monate in Anspruch nehmen.
Danach folgen die Schutzimpfungen der nächsten Priorisierungsstufe.
Dieser Aufklärungsbogen beinhaltet auch einen Anamnesebogen, den Sie bitte ausgefüllt zu ihrem Impftermin in einem Impfzentrum mitnehmen.
Aufklaerungsbogen Covid 19 Impfung.pdf
PDF-Dokument [116.0 KB]
Gehören Sie zu dem Personenkreis der Stufe 1 und haben noch Fragen zu der Schutzimpfung gegen Covid-19?
Aus Gründen des Infektionsschutzes bieten wir Ihnen daher einen telefonischen Beratungstermin an. Vereinbaren Sie diesen Termin unter 06353 9597930
Stufe 2
Schutzimpfungen mit hoher Priorität
Zur zweiten Stufe mit hoher Priorität zählen der Impfverordnung zufolge unter anderem
alle Menschen ab 70 Jahren sowie
Menschen mit einem sehr hohen oder hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, z.B. Menschen mit Demenz oder
einer geistigen Behinderung sowie Patienten nach Organtransplantationen.
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko arbeiten ‒ insbesondere Ärzte und
sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt
Laut Impfverordnung benötigen Personen über 70 Jahren KEIN Attest um eine Schutzimpfung zu
bekommen.
Patienten mit den einschlägigen Vorerkrankungen benötigen ein ärztliches Attest. Die Liste der Erkrankungen ist noch nicht abschließend und wir werden sie hier an dieser Stelle immer aktuell
informieren.
Wir bitten Sie sich kurz vor Eintreten der 2. Stufe der Schutzimpfungen in der Praxis zu melden, wenn sie ein solches Attest benötigen. Es wird Ihnen kurzfristig ausgestellt
werden.
Stufe 3
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
Die dritte Stufe umfasst laut Impfverordnung alle Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf aufgrund von Vorerkrankungen. Auch Personen in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen, wie etwa bei der Feuerwehr oder Polizei, sollen dann eine Impfung erhalten. Personen, die in medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko tätig sind, beispielsweise in Laboren, und Personal, dass keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut, zählen ebenfalls zu dieser Kategorie.