Die Renovierungsarbeiten haben im Erdgeschoss schon begonnen. 
ab dem 5.Juni 2023 werden wir sie auf 2 Etagen begrüßen können.

 

Vom 30.5. bis 2.6.2023 ist die Praxis geschlossen.
Dr. Ayasse in Kallstadt, Neugasse 10a, übernimmt in der Zeit die Vertretung.

Liebe Patienten ,

 

bitte tragen Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz der anderen Patienten

 

weiterhin in der Infektsprechstunde

 

 

wie gewohnt eine Maske.

 

Vielen lieben Dank für Ihre Rücksichtnahme!

 

Ihr Praxisteam

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1. 2023

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1. Januar 2023 Pflicht:


Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sodann verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

 

Ziel soll es sein, die Arbeitgebenden zu entlasten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zum Start Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben wird.


Die neue Regelung gilt für Arbeitnehmende, die gesetzlich krankenversichert sind.
Privatversicherte sind nicht von der eAU betroffen; bis auf Weiteres bleibt es hier wie gehabt bei einer Aushändigung des jeweiligen unterschriebenen Durchschlags für die Krankenkasse, den
Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden.

 


Die Anwendung der eAU nicht für:
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Erkrankung des eigenen Kindes
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt im Ausland
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Rehabilitationseinrichtungen
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Mutter-Kind-Kur

 


Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmende jedoch gilt ab Januar 2023, dass sie sich zwar nach wie vor krankmelden (müssen).
Den Nachweis – der bislang in Form des sog. "gelben Scheins"
erfolgte – müssen sie aber nicht mehr selbst vorlegen. Dieser wird fortan von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.

Ab dem 1. Oktober 2022
gilt in Arztpraxen

 

für alle Patienten und deren Begleitung

 

eine FFP2-Maskenpflicht.

 

Diese Maßnahme dient Ihrer und unserer Sicherheit. Bitte haben Sie Verständnis.